Existenzgrundlage
sind
Mitglieder
und
Beiträge
2011
wird die Entscheidung fallen

Kreis Herford,
01.06.2010. Auf der
Bundesversammlung am 09.05.2010 in Freudenstadt/Baden-Württemberg sollte der
fünfköpfige Arbeitskreis „Neue BDRG - Strukturen“ seine abstimmungsfähige
Beschlussvorlage „Zukunftsfinanzierung“ vorlegen, was aus vielerlei Gründen
aber nicht möglich war, weil noch zu viele Sachfragen geklärt bzw.
abgesichert werden müssen. Bis Ende Juli 2010 werden alternative Konzepte
vorliegen, die dann in den Landesverbänden diskutiert und auf der nächsten
Bundesversammlung 2011 beschlossen werden sollen. Es wird wohl auf drei
Vorschläge:
- einen reinen
Mitgliedsbeitrag,
- eine ausschließliche
Ringgeldfinanzierung
- oder eine
Mischkalkulation
hinauslaufen. Die
ausschließliche Ringgeldfinanzierung erscheint angesichts möglicher
„Seuchenverordnungen“ und der ständig abnehmenden Züchterzahlen die
schlechtest unkalkulierbare Variante der Zukunftssicherung zu sein, auf die
im Ernstfall nicht schnell genug mit anderen Regelungen reagiert werden
kann. Alles - wie bisher - bei der Ringgeldfinanzierung zu belassen, könnte
zu steigenden „Phantommitgliederzahlen“ führen, was unbedingt vermieden
werden muß. Es läuft wahrscheinlich auf eine Mischkalkulation hinaus. Lassen
wir uns einfach überraschen!
Präsident Wilhelm
Riebniger musste in Sachen wissenschaftlicher Geflügelhof (WGH), dem
international höchste wissenschaftliche Anerkennung gezollt wird und der
unser aller Aushängeschild ist, verhaltene aber unmissverständliche Worte
der Missbilligung über die mangelnde Loyalität finden. Der mehrheitlich
gefasste Beschluss, mit jährlich einem Euro pro Mitglied den WGH
abzusichern, wird von einigen „Züchterfunktionären“ mit negativen Ansichten
und Gerüchten, die strafrechtliche Tatbestände erfüllen, nach
„Heckenschützenmanier“ angegangen. Auch vor anonymen Drohungen machen einige
nicht halt, die sich demokratisch getroffenen Entscheidungen nicht
unterwerfen können.
Dem normalen Mitglied und
Züchter kräuseln sich die Nackenhaare, wenn er über solche Vorgänge Kenntnis
erhält. Die bisher von den Landesverbänden an den BDRG gemeldeten
Mitgliederzahlen, die innerhalb von zwei Jahren unerklärlich um 16,8 % =
34.000 Mitglieder (ohne
Berücksichtigung der Fachverbände VHGW, VZV,
VDT,
VZI, Zuchtbuch und VDRP, die ca.
49.000 Mitglieder führen mit sicherlich vielen Doppelmitgliedschaften)
zurückgegangen sind. (Im Vergleich:
KV – Herford - 2,6 %, die KVs
im LV-Westfalen-Lippe mit insgesamt - 3,5 %)
Ist hier nicht der Zusammenhang mit dem 1,00 Eurobeitrag für den WGH
offensichtlich? Es ist wohl offen die Frage gestattet, ob Landesverbände
„getürkte Mitgliederzahlen“ zum Bund gemeldet haben, um entsprechend dieser
Mitgliederzahlen mehr Stimmrechte im BDRG, mehr BDRG – Ehrungen und
Bundesehrenmeister zu erhalten! Dass mit der Einführung des WGH -
Mitgliedsbeitrages einigen Funktionären der kalte Angstschweiß vor der Stirn
stand, ist in Anbetracht der finanziellen Mehrbelastungen verständlich. Die
„Phantommitglieder“ dürften zwischenzeitig aber weitestgehend abgebaut sein
und die Mitgliedsbeiträge der tatsächlichen Mitgliederstärke entsprechen.
Jetzt noch zu grollen und etwaige „Rachegelüste“ zu hegen ist der Sache
nicht dienlich und zu verurteilen.
Es sei einigen
Funktionären und Züchtern ans Herz gelegt: Schaut nicht nur in euere
Anlagen, sondern über den „Tellerrand“ hinaus. Dort sind Kreis-,
Landesverbände und ein Bundesverband. Sie brauchen unsere Loyalität und
vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wer das nicht erkennt und beherzigt, der muß
sich die Frage stellen, ob er nicht besser dieser Gemeinschaft ade sagt,
meint der Internetreporter.
Text:
es; Fotomontage: md
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