Der Bundesring ist der Personalausweis unserer Tiere.
Aus gegebenem Anlass weist der BDRG darauf hin, dass er
Anhand der Beschriftung des Bundesringes in kürzester Zeit den Züchter
ausfindig gemacht werden
kann. Dies ist äußerst
wichtig, wenn es um die Vermittlung verflogener Tauben geht. Kann aber
genauso seitens der Behörden vom BDRG verlangt werden, wenn es z. B. um die
Feststellung des Verursachers von unsachgemäßer Tierkörperbeseitigung geht.
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Oberverwaltungsgericht Lüneburg,
Az.: 9 ME 101/04
Rassetauben und Kanarienvögel im Wohngebiet
Hält ein Vogelfreund in einer 80 m² großen Voliere 30
Rassetauben und 20 Kanarienvögel, so handelt es sich um eine untergeordnete
und selbst im reinen Wohngebiet noch zulässige Nebenanlage. Dies jedenfalls
dann, wenn die Tiere ausschließlich in einer Voliere gehalten werden, keinen
Freiflug erhalten und während der Nachtzeit im Gebäude untergebracht sind.
Durch diese Haltungsform wird eine Belästigung der Nachbarschaft weitgehend
ausgeschlossen. Die Klage eines Nachbarn gegen den Vogelhalter wurde daher
zurückgewiesen.
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Verwaltungsgerichtshof Kassel,
Az.: 4 N 2171/96
Landwirtschaftliche Tierhaltung und
Wohnbebauung
Der Bebauungsplan einer Gemeinde, der den Mindestabstand
zwischen landwirtschaftlicher Tierhaltung und Wohnbebauung nicht
gewährleistet, verkürzt die Belange und Rechte des Landwirts und ist deshalb
aufzuheben. Diese durch die heranrückende Wohnbebauung entstehende
Konfliktsituation wird auch dadurch nicht gelöst, dass die Erwerber von
Wohngrundstücken auf Abwehransprüche gegen die Immissionen des benachbarten
landwirtschaftlichen Betriebes verzichten. Denn die Unverträglichkeit der
unterschiedlichen Nutzung kann grundsätzlich nicht durch den Verzicht auf
Abwehransprüche behoben werden, sondern nur durch einen ausreichenden
Mindestabstand zwischen der Tierhaltung und der Wohnbebauung.
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Wichtiger Hinweis bei Baugebietsausweisungen
Bei Ausweisungen
von Baugebieten oder deren Änderungen durch die zuständigen Stadt- bzw.
Gemeindebauämter sollten betroffene Tierhalter, auch wenn sie nur als
Anwohner mit ihrem Grundstück an das Baugebiet angrenzen, Bestandschutz
geltend machen.
Wenn nicht nach 14
Tagen der Eingang des Antrages bestätigt wird, unbedingt telefonisch die
Eingangsbestätigung anfordern.
Text an die zuständige Bauamtsverwaltung
Betr.: Bestandsschutz
Sehr geehrte Damen
und Herren,
für das Gebiet_______________________________________________________
(genaue
Gebietsbezeichnung eintragen)
planen sie eine(n)
neue(n)/geänderte(n) Baugebietsausweisung/ Flächennutzungsplan
(nichtzutreffendes streichen)
der mich als
Anlieger unmittelbar betrifft. Ich beantrage daher für die seit
_______ Jahren
(Zahl eintragen)
vorhandene
Tierhaltung von _______________________________ einen
(z.B. Hühnern, Enten, Ziegen usw.)
Bestandsschutz
einzutragen.
Mit
freundlichen Grüßen